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Arbeitszeiten erfassen + Projektzeiten schreiben


Klarerweise ist auch an Hochschulen für beide, die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite, wichtig, was wann (und wie) an Arbeitsleistung erbracht wird.






Drei wesentliche Parameter in diesem Beziehungsgeflecht sind:

1. Arbeitsrechtliche Bestimmungen,

2. Schaffbarkeit der Aufgaben bzw. Tätigkeiten und

3. Vertrauen.


Arbeitszeiten: Leider kommt es im tertiären Bildungsbereich immer wieder vor, dass die anfallenden Aufgaben bzw. Tätigkeiten nicht in der dafür zur Verfügung stehenden Zeit bewältigt werden können: also zB. in einer 40-Stundenwoche von montags bis freitags innerhalb einer Gleitzeit von 06:00 bis 22:00 Uhr. Arbeiten werden mitunter sehr spät, nach 22:00 Uhr erledigt (endlich gibt es Ruhe für Aufwändigeres), oder sogar am Wochenende, weil es sich anders einfach nicht mehr ausgeht. Da geht es dann sehr schnell um Fragen nach „Selbstausbeutung oder -vernutzung“ sowie Work-Life-Balance. Vorgesetzte haben da zu reagieren, sind auch arbeitsrechtlich dazu verpflichtet, die Schaffbarkeit der Aufgabenerfüllung durch die MitarbeiterInnen zu prüfen, und wenn nötig, diese zu entlasten. Das ist auch eine Frage des Vertrauen-Könnens in der Zusammenarbeit.


Geradezu toxisch fürs (Zwischen-)Menschliche und arbeitsrechtlich verboten aber wäre es, wenn ArbeitnehmerInnen

  • angehalten werden, Arbeitszeiten (zB. an Wochenenden) nicht aufzuzeichnen, oder

  • tatsächlich angefallene Zeiten an einem Tag, zB. 12 bis 13 Stunden (Fertigstellung einer bestimmten Aufgabe) nicht vollständig zu schreiben, sondern teilweise an anderen Tagen anzugeben.

Derartiges kann Menschen (vor allem ArbeitnehmerInnen) „fertig“ machen, weil sie einerseits mit der Arbeitszeit in den gesetzlichen Grenzen nicht auskommen (dh. permanent überlastet sind) und andererseits, weil sie – es ist so deutlich auszusprechen – korrumpiert werden, eine Arbeitszeitaufzeichnung unrichtig zu erstellen.


Projektzeiten: Oftmals werden an Hochschulen Projekte durchgeführt, welche (zB. auch) durch Fördergelder finanziert werden.

Sollten jedoch zB. ArbeitnehmerInnen angehalten werden,

  • mehr Projektstunden anzugeben als sie tatsächlich geleistet haben, weil die Arbeitspakete eben weniger Zeit benötigt haben, oder

  • überhaupt Projektstunden einzupflegen, damit Fördergelder, für die keine Leistung erbracht wird, nicht zurückgezahlt werden müssen,

dann wäre damit (von der Wirkung her ähnlich wie bei der Arbeitszeitenerfassung) eine rechtswidrige Korrumpierung gegeben.



Tipps


ArbeitnehmerInnen (auch und gerade an Hochschulen) dürfen sich keinesfalls unter Druck setzen lassen, dass sie Arbeitszeiten unrichtig (also überhaupt nicht, oder aber zeitversetzt) angeben.


Sollte Derartiges gefordert werden, mit „Drohszenarien“ welcher Art auch immer, wäre zu empfehlen umgehend den Kontakt zu BetriebsrätInnen aufzunehmen.


Projektzeiten sind korrekt zu erbringen und ebenso aufzuzeichnen.

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