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Aufsichtsrat, Universitätsrat, Hochschulrat - deren Aufgabenwahrnehmung


Hochschulen werden in den allermeisten Fällen überwiegend durch öffentliche Gelder, sohin durch Steuern der BürgerInnen finanziert.






Wenn die Besetzung höchster und hoher Führungsebenen im tertiären Bildungssektor oftmals durch Politiknähe und -gefälligkeit gekennzeichnet ist, so haben zumindest bei den organisationsinternen Kontrollgremien wie Aufsichtsrat, Universitätsrat und Hochschulrat jedenfalls vorbehaltslos objektivierbare Merkmale bei deren Mitglieder gegeben zu sein.

Mitglieder solcher Aufsichtsorgane, das gilt ebenso für VertreterInnen der Belegschaft darin, sollen selbstständig, -bewusst, -denkend und unabhängig sein.

Es darf für ihre Tätigkeit nicht notwendig sein, dass sie ihre eigene Meinung z.B. im Tresor irgendeines Parteisekretariats abgegeben und begraben haben. Sie haben sich bei ihrer Tätigkeit ihrer Verantwortung gegenüber der steuerzahlenden Bevölkerung bewusst zu sein. Und sie müssen zugleich fähig und willens sein, den Zweck und die Aufgaben einer Hochschule zu verstehen, und ja, nach bestem Wissen und Gewissen diesem zu dienen.

Was gar nicht geht: Dass Mitglieder von Aufsichtsgremien

  • gewissermaßen die „Buddies“ insbesondere der zu kontrollierenden Führungskräfte sind, vor allem wenn es um die Verwendung der von der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Finanzmittel geht.

  • auch dass sie sich von gestylten Powerpointunterlagen und -präsentationen so „beindrucken“ lassen, dass sie Sachverhalte nicht weiter hinterfragen.

  • anstatt hinzuschauen, zu „Abwinkern“ mutieren.


Und schließlich: Da Kontrollgremien mitsamt den hochschulischen Führungskräften auch für die psychische Gesundheit aller dort beschäftigen Menschen verantwortlich sind, dürfen sie keinerlei Führungsverhalten à la Gutsherrschaft und/oder ein bloß eigennutzorientiertes Wirken von innerorganisatorischen Oligarchienetzwerken dulden.

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