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Besprechungen mit Vorgesetzten


Besprechungen mit Vorgesetzen können spontan, zB. am Gang oder im Büro, stattfinden. Oder aber mit Ankündigung, zB. durch eine Outlook-Einladung oder durch die Kontaktierung eines Sekretariats.




Idealerweise wird vor allem von Vorgesetztenseite dargelegt, worum es geht bzw. gehen soll, unabhängig davon wie eine Besprechung zustande kommt.


Leider kann es auch vorkommen, dass keine Themen oder gar nur Allgemeines genannt werden, sodass für den/die MitarbeiterIn eine Ungewissheit besteht oder dann gar Unerwartetes aufs Tapet kommt.



Tipps


Möglichst nicht unvorbereitet in eine Besprechung gehen.


Wenn bei einem Meeting mit Vorgesetzten Themen zur Sprache kommen, auf die man sich als MitarbeiterIn nicht vorbereitet hat bzw. vorbereiten konnte, sollte das aufgezeigt werden, und allenfalls um Verschiebung eines solchen Punktes auf einen anderen Termin gebeten werden.

Wird bei der Einladung als Besprechungsinhalt nichts Konkretes oder aber nur solch Allgemeines angegeben, dass unklar ist bzw. sein kann, worum es geht, sollte mündlich und/oder schriftlich zuvor ausdrücklich nachgefragt werden.

Wenn für den/die Mitarbeiter/in im Vorfeld des Meetings Zweifel bestehen, ob es gar um den Vorhalt von möglichen Verfehlungen gehen könnte, so sollte das vorher ausdrücklich angesprochen bzw. schriftlich nachgefragt werden. Unter Umständen sollte dann jemand aus dem Betriebsrat zum Gespräch beigezogen werden. (Das ist möglich, dh. kann einem/r MitarbeiterIn nicht verwehrt werden.)


Werden beim Termin dennoch überraschend, also ohne vorherige Ankündigung, kritische Themen für eine/n Mitarbeiter/in angesprochen, so empfiehlt es sich, zu allfälligen Vorwürfen nicht gleich Stellung zu nehmen, sondern sich diese zu notieren. Das kann zB. mit folgendem Wortlaut geschehen: „Ich bitte um Verständnis, dass ich dazu auf die Schnelle nichts sage, ich muss/möchte erst recherchieren bzw. mich vorbereiten.“

Derartige unerwartete Vorbringen von Vorgesetzten sollten also sogleich schriftlich oder aber danach, zB. durch einen Aktenvermerk oder ein E-Mail, festgehalten werden. Weiters wird empfohlen, mit jemandem aus dem Betriebsrat Rücksprache gehalten werden.

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