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MitarbeiterInnen- und/oder Führungsgespräche



Meist einmal im Jahr wird auf Hochschulen von Vorgesetztenseite ausgehend ein mehr oder weniger geregeltes bzw. gegliedertes MitarbeiterInnen- und/oder Führungsgespräch abgehalten.





MitarbeiterInnen sollten sich gerade darauf besonders gut vorbereiten. Geht es doch zumeist auch um folgende Themen:

· eine Prämie

· mehr Gehalt

· die Karriereentwicklung

· gibt es Vorwürfe und/oder Kritik


Allenfalls kann auf MitarbeiterInnenseite auch jemand aus dem Betriebsrat zu einem solchen Gespräch beigezogen werden, insbesondere dann, wenn es Vorfälle bzw. Vorhaltungen gegeben hat, die besprochen werden sollen.


Typischerweise gibt es zu dem MitarbeiterInnen- und/oder Führungsgespräch im Anschluss ein Protokoll, welches zumeist von den Vorgesetzten (vor-)erstellt wird. Wenn es für den/die Mitarbeiterin so in Ordnung ist, kann es unterschrieben werden. Falls es Unklarheiten gibt oder womöglich wichtige, besprochene Passagen fehlen, sollte das unbedingt vor dem Unterschreiben geklärt werden.


Wichtig ist: das Protokoll muss wiedergeben, was gesprochen worden ist, und für beide Seiten passen.


Tipps

Die Gründe, welche von Vorgesetzten genannt werden, wenn eine Prämie und/oder eine Gehaltserhöhung abgelehnt werden, sollen im Protokoll unbedingt schriftlich festgehalten werden. Nachzufragen ist dann, was realistischerweise vorliegen bzw. sich ändern muss, um zu einer Prämie und/oder einer Gehaltserhöhung zu kommen.


Abstrakt: Jeder Wunsch, jede Vorstellung des/der Mitarbeiters/in, welche abgelehnt werden, sollte sich mit Begründung im Protokoll wiederfinden.

Besonders wichtig ist die folgende Frage während des Gesprächs:

Liegt gegen mich irgendetwas, ein Vorwurf, eine Vorhaltung oder eine Kritik, von wem und auf welcher Führungsebene auch immer vor?

Hintergrund dafür ist (leider), dass in mehreren Fällen offenbar hinter dem Rücken des/der MitarbeitersIn Derartiges, zB. aus anonymen Quellen stammend, „gesammelt“ worden ist, um es dann später vorzubringen, zB. in einem Kündigungsprozess.

Wenn der/die Vorgesetzte dann – erfreulicherweise – sagt, „Nein, es liegt nichts vor.“, so ist dies zusammen mit der Frage unbedingt ins Protokoll aufzunehmen. Unter Umständen kann noch gebeten werden, diesbezüglich bei weiteren Führungsebenen der Hochschule nachzufragen.


Jedenfalls sollte der/die MitarbeiterIn eine Kopie vom beidseitig unterschriebenen Protokoll verlangen.

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