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Wer schreibt, der bleibt. Teil 3


Faire Hochschule - Besprechung
Faire Hochschule - Besprechung
E-Mail. Anstelle eines (PDF-)Aktenvermerks kann ein Geschehen oder Gesagtes sogleich, zB. im Anschluss oder noch am selben Tag wahrheitsgemäß in einem E-Mail wiedergegeben bzw. zusammengefasst werden.



ZB. wenn es schneller gehen soll, dringlich ist. Auch hierbei sollten eigene Wertungen, Einschätzungen bzw. Mutmaßungen davon getrennt bzw. deutlich ausgewiesen werden.

Auch ein derartiges Email kann zB. enden mit: „Mit der Bitte um Kenntnisnahme“ oder „Mit der Bitte um Stellungnahme“; also einem „Begehren“.

Abzuwägen ist freilich, an wie viele Personen das Email geht, wer aller „Cc“ gesetzt wird; als Faustregel dazu: an die, die bei der Besprechung dabei gewesen sind bzw. diejenigen, die es betrifft.


Tipps


Mitunter kann es „Kommunikationsregeln“ geben, zB. wer „Cc“ gesetzt werden „darf“, dh., also mehr oder weniger Versuche, die Kommunikation einzuschränken. Derartiges ist freilich und gerade an einer Hochschule – ein Stichwort dazu: Meinungsfreiheit – mit äußerster Vorsicht handzuhaben. Im Zweifel sind akademische Vertretungen, der Betriebsrat, die Gewerkschaft und/oder die Arbeiterkammer damit zu befassen.



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