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Notwendige Freiheiten an einer Hochschule


Grundlegend für eine Hochschule, was eine solche zB. typischer-weise von einer Parteihochschule unterscheidet, sind Meinungsfreiheit, Mitbestimmungsfreiheit und, negativ, Gängelungsfreiheit.



Im akademischen aber auch administrativen Bereich muss es selbstverständlich sein, dass dort Tätige ihre Meinung artikulieren können und gehört werden. Ein „Chefverständnis“ wie „wir müssen alle aufs selbe Tor schießen“, übersetzt: es darf auch in der Kommunikation keine Abweichung geben, oder „ich will andere Meinungen als die meine gar nicht hören, da ich bestimme, wo es lang geht“ und/oder dergleichen führt zu Anpasslerei, Unterwürfigkeit, Dienst nach Vorschrift, innerer Emigration usw.


Vor allem in akademischen Gremien muss die Freiheit gewährleistet sein – nicht bloß auf dem Papier –, dass Vergangenes kritisch analysiert, Vorhaben umfänglich besprochen werden und Beschlüsse gefasst werden können; frei insbesondere von offenen und/oder versteckten Drohungen mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen. Personalvertretungen und Betriebsräte müssen ebenso unbeeinflusst agieren bzw. Beschlüsse fassen können, ohne irgendwie bedrängt oder zu „Gegengeschäften“ gedrängt zu werden.


Die Freiheit von Gängelung muss auch in einem größeren Kontext gesehen werden: So darf es ebenso wenig sein, dass finanzielle Dotierungen für Hochschulen von Bund und/oder Land dazu führen (sollen), dass in die Hochschulautonomie eingriffen wird, Postenbesetzungen nach Vorgaben der Geld gebenden Stellen erfolgen oder womöglich wenig relevante Forschungsprojekte aus politischen (oder „Freundesbeauftragungs-“) Gründen durchgeführt werden müssen. Nach dem unsäglichen Motto: wer zahlt, schafft an.

Treffend dazu Walterskirchen, Ohne geistige Freiheit gibt es keine Wissenschaft und Erkenntnis in „Die Presse“, Seite 27, 25.10.2021: „Ohne Freiheit können die Wissenschaft und der wissenschaftliche Fortschritt nicht stattfinden. Wenn die Freiheit der Wissenschaft attackiert und ihre Lehre eingeschränkt werden, dann hat dies unmittelbare Auswirkungen auf die Qualität der Wissenschaft. Wissenschaftliche Erkenntnis kann nur in Freiheit, im offenen, sachlichen und kontroversen Diskurs stattfinden. Wenn dies jedoch in der Wissenschaft nicht mehr möglich ist, dann ist er auch in Politik und Gesellschaft nicht mehr möglich. Und dies wäre das Ende der Freiheit und das Ende einer freien, demokratischen Gesellschaft.“

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